Aktuelle Informationen
Im Winterhalbjahr ist das Risiko von Atemwegserkrankungen wie COVID-19, Erkältungen oder Grippe besonders hoch. Aktuell ist in Baden-Württemberg die Zahl akuter Atemwegsinfekte wieder auf einem hohen Niveau. Dabei werden die Atemwegsinfekte weiterhin hauptsächlich durch Rhinoviren („Erkältungs-/Schnupfen-Viren“) Grippeviren und COVID verursacht.
Schutzmaßnahmen gegen Ansteckung sind im Winterhalbjahr generell sinnvoll für alle Beschäftigten; schwangere Mitarbeiterinnen, benötigen sogar besonderen Schutz.
Zum Schutz vor Infektionen kommen viele Maßnahmen in Betracht:
Besonders häufig berührte Flächen wie Türgriffe etc. sollten regelmäßig gereinigt bzw. bei Bedarf desinfiziert werden (z.B. Einführung eines Hygieneplans).
Händewaschen - insbesondere vor dem Essen und nach der Toilette. Das reduziert die allgemeine Keimlast.
Für schnelle und einfache Desinfektion, Handdesinfektionsmittel zur Verfügung stellen.
Stoßlüften (im Winter ca. 3 min lang) alle 20 bis 60 Minuten. Alternativ kann ein spezielles Belüftungssystem mit Luftfiltern (HEPA-Filter) oder Luftreinigern erwogen werden.
Diese Maßnahmen schaffen eine sichere Arbeitsumgebung und senken Krankheitstage deutlich.
Im Zuge der letzten Prüfung Ihrer Aufzüge und durch die Umsetzung der TRBS 1115-1 sowie der Betriebssicherheitsverordnung, stehen Sie als Betreiber von Personenaufzügen unter der Auflage, diese neu zu bewerten.
Leider kann Ihr Prüfer meist nur einen Mangel feststellen, jedoch aufgrund fehlender Fachkunde im Bereich Cybersicherheit,
hier keine Beurteilung der Gefahren für Mensch und Umwelt – schriftlich für Sie festlegen.
Somit landet das Thema, Cybersicherheit von Mess-, Regel-, und Steuerungseinheiten – bei Ihrer IT-Abteilung und nicht zuletzt bei der Geschäftsleitung.
Gerne erstellen wir gemeinsam, eine Gefährdungsbeurteilung zum Thema und Sie kümmern sich weiter um Ihr Kerngeschäft.
Ab sofort unterstützen wir die automatisierte Brandschutzlösung ecell-guard, der Firma Riester in Aspach.
Die Folgen für Mensch und Umwelt sind gravierend, wenn ein elektrifiziertes Fahrzeug oder eine Lithium-Ionen-Hochvoltbatterie in Brand gerät.
Der Schutz von Personen, Gebäuden und Infrastruktur muss gewährleistet sein und hat im Brandfall höchste Priorität.
Hier setzt das automatisierte System ecell-guard an.
Es wurde entwickelt um Menschen und Gebäude aktiv und vor den Folgeschäden eines Brandes zu schützen und den Schaden auf ein Minimum zu reduzieren.
Für mehr Informationen zum Thema, besuchen Sie den spannenden Internetauftritt zum Thema:
Ab Februar 2024 wird die neue DGUV Information 205-041 - im Versicherungsfall nach einem Brand einiges bewegen, Grundlage hierfür sind Formulierungen wie:
„Brände durch Lithium-Ionen-Batterien haben bereits Gerichte beschäftigt. In den Urteilen wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die erhöhte Brandgefahr beim Laden von LIB als allgemein bekannt vorausgesetzt werden kann, da über diese Gefahren mehrfach in den Medien berichtet wurde.“
Dies könnte in der Beurteilung einiges Verändern - Ist Ihr Betrieb sicher? Sprechen Sie uns gerne auf eine gemeinsame Beurteilung der Gefahren an!
Weitere Informationen:
DGUV Information 205-041 "Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien" | DGUV Publikationen
Ab August 2023 startet die bereits im Zuge der REACH angekündigte Schulungspflicht für Mitarbeiter, die mit Diisocyanaten (Bsp. PU-Schäume / PU-Kleber / und ähnlichen) Arbeitsstoffen umgehen.
Die Schulung können Sie online über den Dachverband der deutschen PU-Hersteller oder durch einige qualifizierte Lieferanten erwerben.
Sprechen Sie uns gerne für Ihre individuelle Lösung der Erstschulung oder der späteren Unterweisung vor Ort in Ihrem Unternehmen oder online an!
Weitere Informationen:
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/290/polyurethane-isocyanate-merkblatt-m-044-der-reihe-gefahrstoffe
Ab Dezember 2023 beginnen Ihre Pflichten rund um das neue "Hinweisgeberschutzgesetz".
Das Gesetz trifft viele mittelständische Betriebe, da in den meisten Fällen, nun ab 50 Mitarbeitern, eine diskrete Meldestelle für interne Hinweisgeber einzurichten ist. Der Schwerpunkt liegt auf der Meldung von Rechtsverstößen im Finanzbereich, kann und wird aber auch auf andere Bereiche angewendet werden. Ihr Vorteil als Unternehmen ist es, dass Sie über Missstände besser und schneller informiert werden können. Sie wiederum müssen jedoch den Datenschutz und die Organisation der Rückmeldung an den Hinweisgeber gewähren.
Sie sind sich nicht sicher, welche Anforderungen auf Ihren Betrieb zukommen? Sprechen Sie uns gerne an!
Weitere Informationen:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Ab März 2023 greifen die Regelungen der "Cybersicherheit" an Aufzugsanlagen. Sie betreiben in Ihrem Unternehmen einen Aufzug und sind sich nicht sicher, wie Sie hier verfahren.
Sprechen Sie uns gerne an!
Weitere Informationen:https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/pdf/TRBS-1115-Teil-1.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Ab März 2024 finden Sie hier unseren neuen Flyer!
Wir haben Sie überzeugt?
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!